Gesellschaft-Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied kann jeder gastroenterologisch interessierte Arzt aufgenommen werden, sofern er mit den Zielen der Gesellschaft übereinstimmt.
Die Mitgliedschaft können auch solche Personen erwerben, die wissenschaftlich oder praktisch in Berufsgruppen tätig sind, die eine direkte oder indirekte Beziehung zur Gastroenterologie haben. Einzelheiten regelt die Satzung.